Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen unsere Bedingungen zugrunde. 


1. Geltungsbereich, Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit Kaufleuten und Nichtkaufleute über die Lieferung von Waren, die auf Messen, im Onlineshop, in Katalogen zum Kauf anbieten. Sie werden im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten unter den Voraussetzungen des §305 BGB bei Vertragsabschlüssen genannter Art stets zum Vertragsbestandteil gemacht.

1.2. Die angebotenen und berechneten Preise verstehen sich in Euro pro Stück zuzüglich dem jeweils geltenden Mehrwertsteuersatz inklusive Verpackung.

1.3. Die nachfolgenden Allgemein Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller mit dem Lieferer und seinen Vertretern abgeschlossenen Verträge. Einkaufsbedingungen des Käufers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, verpflichten den Lieferer auch dann nicht, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen ist.

1.4. Unsere Angebote sind in jeder Hinsicht freibleibend, die allgemeine Verwendung einer neuen Preisliste setzt alle früheren Preislisten und Angebote außer Kraft. Wir sind berechtigt die Bestellmengen unseren in den jeweils gültigen Preislisten genannten Verpackungseinheiten anzupassen.

1.5. Mehr- oder Minderlieferungen bei Sonderanfertigung bis zu 15 % der Auftragsmenge sind zulässig. Alle Erklärungen des Käufers sind erst dann für uns verbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben. 

1.6.  Wir sind berechtigt, die Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs sowie die Daten über den Käufer zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Der Käufer willigt in diese Verwertung seiner Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz ein.

1.7. Angebote sind freibleibend. Alle Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferzeit und Liefermöglichkeiten unverbindlich. Geringfügige Abweichungen in Form, Farbe, Gewicht und Material von den ausgegebenen Proben und Mustern und Katalogen bleiben vorbehalten, da diese leider unvermeidbar sind und stellen keinen Mangel da.
1.8. Individualabreden über Lieferzeitvereinbarungen, Preisvereinbarungen, Eigenschaftszusicherung und Abweichungen von unseren AGB bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf diese Erfordernis kann nicht verzichtet werden.

1.9. Die Vertragssprache ist ausschließlich die deutsche und englische Sprache.

 

2. Auskünfte und Beratung, Unterlagen

2.1. Auskünfte & Beratungen hinsichtlich unserer Produkte erfolgen aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen. Die hierbei angegebenen Werte, insbesondere auch hinsichtlich der Anwendungsmöglichkeiten unserer Werte, insbesondere auch hinsichtlich der Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware, sind lediglich Durchschnittswerte und stellen keine Beschaffenheitsangabe der Ware da. Eine Verpflichtung zur genauen Einhaltung der Werte und Anwendungsmöglichkeiten können wir nicht übernehmen. 

2.2. Sämtliche Unterlagen und Gegenstände, wie z.B. Zeichnungen, Abbildungen, Muster oder Modelle, die wir dem Kunden im Zusammenhang mit unserem Angebot zur Verfügung stellen, verbleiben in unserem Eigentum. An diesen Unterlagen und Gegenständen stehen uns die Urheberrechte und verwandten Schutzrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes zu. Der Kunde ist nicht befugt, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen Dritten zur Kenntnis zu geben.

 

3.Auftragsbestätigung

3.1. Mit der Auftragserteilung oder der Annahme der Lieferung erkennt der Käufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

3.2. Alle Vereinbarungen - auch Abänderungen oder Ergänzungen - bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Lieferer.

3.3 Bei fehlender Auftragsbestätigung gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Im Übrigen gelten die verbindlichen Aufträge des Käufers. Sie gelten als angenommen, wenn nicht innerhalb zwei Wochen anderweitig Mitteilungen durch den Lieferer ergehen.

3.4. Erhält der Lieferer nach Absendung der Auftragsbestätigung oder Rechnung Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, so kann der Lieferer entweder die Lieferung von vorherigen Zahlung oder einer sonstigen sachgemäß erscheinenden Sicherheit abhängig machen oder vom Vertrag zurücktreten.

3.5. Alle Angaben unserer Produkte, insbesondere die in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Qualitäts- Mengen-, Gewicht-, Farb-, Maß- und Leistungsangaben geben nur Annäherungswerte wieder und sind keine Beschaffenheitsangaben. Soweit für zulässige Abweichungen keine Grenzen in der Auftragsbestätigung festgelegt sind und sich keine aus ausdrücklich anerkannten Kundenspezifikationen ergeben, sind in jedem Falle branchenübliche Abweichungen zulässig. 

3.6. Garantien über die Beschaffenheit oder Haltbarkeit unserer Waren müssen in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein. Bei der Lieferung von Mustern oder Proben gilt deren Beschaffenheit nicht als garantiert, es sei denn, dass anderes in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestimmt ist. Wir bemühen uns jedoch, Produkte mit den Eigenschaften wie die Muster oder Proben genannten Eigenschaften zu liefern.

 

4. Lieferung und Gefahrenübergang

4.1. Wird ein geschlossener Vertrag auf Wunsch des Käufers aufgehoben und eine ausdrückliche Regelung, wer die Aufwendungen des Lieferers für Transport-, Lager-. Produktionskosten etc. zu tragen hat, nicht betroffen, so ist der Lieferer berechtigt, diese Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen. Maximal können dem Käufer 25% des Auftragswertes aus dem aufgehobenen Vertrag berechnet werden.

4.2. Soweit ein Vertrag über vom Lieferer besonders angefertigter oder speziell beschaffter Ware abgeschlossen worden ist, ist eine Aufhebung des Vertragsverhältnisses in der Regel ausgeschlossen

4.3. Um Bruch zu vermeiden und die Organisation zu straffen, können wir ausnahmslos nur komplette Verkaufseinheiten ausliefern. Sollte die Bestellmenge die erste oder jeweils die um ein Mehrfaches höhere erste Verkaufseinheit nicht erreichen, erhöhen wir die Bestellmenge auf die erste Verkaufseinheit oder auf ein Mehrfaches der ersten Verkaufseinheit.

4.4. Genannte Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Der Lieferer ist berechtigt, zumutbare Teillieferungen auf den Gesamtauftrag zu leisten. Dies gilt insbesondere bei nicht lagermäßig geführten Artikeln. 

4.4. Ist eine Abholung vereinbart, so hat die Abnahme der Kaufgegenstände am verbindlich vereinbarten Abnahmetag oder - soweit ein solcher nicht vereinbart worden ist- innerhalb von 14 Tagen seit Eingang der Bereitstellungsmitteilung zu erfolgen.

4.5. Die Auswahl von Verpackung, Versandart und - weg liegt in unserem Ermessen. Die Entscheidung erfolgt aufgrund langjähriger Erfahrung und nach bestem Wissen.

4.6.Bei Eintritt höherer Gewalt, etwa Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Nichtlieferung, nicht richtiger oder verspäteter Lieferung unseres Lieferanten, gleich aus welchem Grund (Selbstbelieferungsvorbehalt), und bei sonstigen Leistungshindernissen, die nicht von uns zu vertreten sind, können wir die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit danach hinausschieben. Sofern es sich voraussichtlich um ein dauerndes Hindernis handelt, steht uns das Recht zu, die Auslieferung der Ware ganz oder teilweise zu verweigern. Dem Kunden stehen in diesem Fall keine Schadenersatzansprüche gegen uns zu. Er ist nicht zu Erbringung der Gegenleistung verpflichtet und erhält die von ihm geleistete Anzahl zurück.

4.7. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

4.8. Verweigert der Kunde die Annahme der Ware oder verzögert sich die Versendung der Lieferung aus sonstigen Gründen, die beim Kunden liegen, erfolgt Gefahrübergang mit Beginn des Annahmeverzugs des Kunden. Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde. Wir sind berechtigt, Lagerkosten pauschal mit 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat oder den tatsächlichen Schaden zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. 

4.9. Mit dem Abschluss eines Kaufvertrages verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer die Kaufsache mangelfrei innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zu liefern. Ist keine Lieferfrist bestimmt, gilt eine solche von acht Wochen, gerechnet ab Vertragsabschluss, als vereinbart.

4.10. Die Lieferung erfolgt immer ab Werk, außer es worden schriftliche Vereinbarung getätigt.

4.11. Verpackung wird nicht berechnet und auch nicht zurückgenommen.

4.12. Ist die Lieferung bei Sonderanfertigung davon abhängig, dass der Käufer dem Verkäufer vorher Unterlegen, wie Zeichnungen, Lehren, Bilder, Muster oder dergleichen zur Verfügung zu stellen hat, so beginnt der Lauf der Lieferfrist erst mit dem Tage des vollständigen Zugangs dieser Unterlagen und nach Auftragsbestätigung durch den Verkäufer.

4.13 Bei Berücksichtigung von Änderungswünschen oder Ergänzungen verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

  

5. Transportrisiko

5.1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und auf Gefahr des Käufers. Der Käufer trägt die Gefahr auch dann, wenn aufgrund besonderer Vereinbarungen die Kosten des Versandes vom Lieferer übernommen werden sollten. 

5.2. Das Transportrisiko, d.h. die Gefahr eines Verlustes bzw. einer Beschädigung der Ware während der Beförderungen, die weder der Absender noch der Empfänger zu vertreten hat, trägt der Empfänger.

5.3. Der Gefahrenübergang tritt ab Rampe unseres Lagers in Windeck mit der Übergabe der Ware an den Beförderer ein.

 

6. Preise - Zahlung

6.1. Die in den Preislisten, Inseraten, Werbeschriften und Webshop des Verkäufers genannten Preise sind stets freibleibend und gelten erst bei schriftlicher Auftragsbestätigung als vereinbart.

6.2 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer.

6.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, unsere Forderung um Gegenforderungen zu kürzen oder ein Zurückbehaltungsrecht zu machen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist oder die Gegenforderungen oder das Zurückbehaltungsrecht von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

6.4. Der Mindestauftragswert beträgt immer 250,00 € Netto. Der Verkauf von preisreduzierter Ware erfolgt generell ab Werk. Der Versand erfolgt immer auf Gefahr des Bestellers. Innerhalb der EU liefern wir ab Werk bei einem Mindestumsatz von 500,00 € und alle anderen Ländern liegt der Mindestumsatz von 1000,00 €. Wird Express- oder Eilzustellung gewünscht so gehen die Kosten zu Lasten des Empfängers. 

6.5. Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort zu begleichen, rein Netto ohne Abzug. Die Zahlungen haben spesenfrei zu erfolgen. Zahlungskonditionen werden nach Überprüfung der Bonität gewährt. Je nach Auftragswert kann ein Zahlungsziel bis zu 60 Tage gewährt werden. 

6.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten. 

6.7. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis der Kunde sämtliche bestehenden und nach Vertragsabschluss entstehenden Forderungen beglichen hat.

6.8. Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen, gleich welchem Rechtsgrund – bei Zahlung durch Scheck bis zu deren Einlösung – unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Käufer hat unsere Vorbehaltsware besonders zu lagern oder deutlich zu kennzeichnen. Er darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur, solange er seine Zahlungsverpflichtungen eingehalten hat, veräußern. Die Verpackungen und Sicherungsübereignung ist nicht gestattet. Der Käufer hat uns bei Pfändungen, Beschlagnahmungen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. 

 

7. Gewährleistung/Haftung 


7.1. Beanstandungen der Mengen, Beschaffenheit der Qualität sind nur rechtsgültig, wenn sie innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen, sonst gilt die Lieferung bzw. Leistung als genehmigt. Rücksendungen von Waren bedürfen unseres schriftlichen Einverständnisses, sonst erfolgt Annahmeverweigerung. Bei den von uns angegebenen oder bemusterten Größen handelt es sich um ca.-Maße. Größen Abweichungen bis zu 15 % gelten bei unseren Artikel als handelsüblich und geben keinen Anlass zu Reklamationen. Bemusterte Artikel entsprechen dem augenblicklichen Stand. Wir behalten uns jedoch geringfügige Änderungen in Form und Farbgebung vor. Muster nur gegen Berechnung, Ihre Rücknahme ist ausgeschlossen. Bei berechtigten Reklamationen erfolgt Ersatz der reklamierten Ware, jegliche hinausgehenden Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz werden nicht anerkannt. 

7.2. Reklamationen die die Qualität der gelieferten Waren betreffen, sind auch innerhalb von 7 Tagen nach dem Erhalt der Sendung ausschließlich schriftlich und mit Bild zu erheben.

7.3. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

7.4. Schlägt die Nacherfüllung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde nach gescheiterten Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.

7.5. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware. Ersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

7.6. Vereinbarungen zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern, die über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehen, gehen nicht zu unseren Lasten.

 


8. Erfüllungsort und Gerichtsstand


8.1. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Lieferers.

8.2. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem  Vertragsverhältnis und über die Gültigkeit des Vertrages ist ausschließlich das Gericht am Sitz des Lieferers zuständig, sofern die Abnehmer Vollkaufleute sind.

 


9. Eigentumsvorbehalt


9.1. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers.

9.2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.

 


10. Rechte an Bildmaterial


10.1. Der Käufer erwirbt vom Verkäufer mit dem Kauf der Waren des Verkäufers eine nicht ausschließliche und unentgeltliche Lizenz zur Nutzung der zu Vertriebszwecken bereitgestellten Fotografien, Grafiken, Zeichnungen, Texten und dergleichen (Material). Die Lizenz ist jeweils zeitlich begrenzt auf die Dauer der Geschäftsbeziehung. Das überlassene Material ist urheberrechtlich geschützt und Eigentum des Verkäufers. Die Lizenz umfasst nicht das Recht der Unterlizenzierung an Dritte oder ein Bearbeitungsrecht.

10.2. Eine Verwendung des Materials auf Plattformen Dritter ist dann untersagt, wenn sich der Plattformbetreiber in seinen Nutzungsbedingungen für den Fall des Uploads des Materials Nutzungsrechte hieran einräumen lässt.